Sie tragen kein Risiko. Der Schuldner trägt die Kosten.
Wer nicht zahlt, verursacht den Aufwand – also soll er ihn auch tragen. Nach § 286 BGB gehört die Inkassovergütung zum ersatzfähigen Verzugsschaden.
Kein Kostenrisiko
Im außergerichtlichen Verfahren zahlen Sie keinen Vorschuss und keine Grundgebühr. Unsere Vergütung trägt im Regelfall der Schuldner als Verzugsschaden.
Volle Transparenz
Status, Dokumente, Zahlungseingänge und nächster Schritt – jederzeit im Online-Portal einsehbar.
Persönliche Betreuung
Ein fester Sachbearbeiter kennt Ihre Fälle, Ihre Branche und Ihre Kunden. Direkte Durchwahl statt Ticketsystem.
Rechtssicher & registriert
Registriertes Inkassounternehmen nach RDG, DSGVO-konforme Prozesse, dokumentierte Löschfristen.
Schnelligkeit
Erste Zahlungsaufforderung binnen 24 Stunden. Je früher der Fall bei uns liegt, desto höher die Realisierungsquote.
Verhältnismäßigkeit
Wir eskalieren nur, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist – und sagen es Ihnen offen, wenn ein Verfahren aussichtslos ist.
Was Sie wann zahlen.
Keine versteckten Positionen. Die vollständige Vergütungsübersicht erhalten Sie mit dem Angebot.
Auftragserteilung
0 €. Keine Grundgebühr, kein Vorschuss, keine Mindestlaufzeit.
Außergerichtliches Verfahren
Erfolgsbasiert. Die Inkassovergütung wird nach RDG berechnet und dem Schuldner als Verzugsschaden auferlegt.
Bei Erfolg
Sie erhalten die Hauptforderung zu 100 % ausgezahlt – zuzüglich der realisierten Verzugszinsen.
Gerichtliches Verfahren
Gerichts- und Anwaltskosten fallen an; wir legen sie vorab offen und holen Ihre Freigabe ein.
Erfolglose Beitreibung
Bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit stellen wir keine Erfolgsvergütung. Die Überwachung läuft kostenfrei weiter.
- Kein Vorschuss
- Keine Grundgebühr
- Keine Mindestlaufzeit
- Keine Vertragsbindung